Allgemeine Geschäftsbedingungen

(für Aufenthalte bei bzw. Reisen mit NORDTREK AB)

 

I. Abschluss des Vertrages


Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Reisende den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Buchungsbestätigung) durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss wird eine Buchungsbestätigung an den Reisenden verschickt.

 


II. Bezahlung


Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die kürzer als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer IV. belasten.

 


III. Leistungen und Leistungsänderungen


Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Reservierungsvertrag. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Firma NORDTREK ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

 


IV. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden


  1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Fall des Rücktritts durch den Reisenden, stehen uns unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistung folgende pauschale Entschädigungen zu

  • bis 90 Tage vor Reisebeginn (vollständige Rücküberweisung des Reisepreises bzw. der Anzahlung)
  • vom 89. bis 30. Tag vor Reisebeginn 25 %,
  • vom 29. Tag bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 45 %,
  • vom 21. Tag bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 60 %,
  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Reisebeginn 75 %,
  • vom 7. Tag bis zum 1. Tag vor Reisebeginn 85 %,
  • am Tag des Reiseantritts 95 % des Reisepreises.

  1.  
  2. Bei Rücktritt durch den Kunden wird eine Bearbeitungsgebühr von 250 SEK fällig. Diese wird von dem Betrag der Rücküberweisung abgezogen.

  3. Der Abschluss einer Reiserücktrittversicherung sowie einer Reisehaftpflicht-Versicherung wird ausdrücklich empfohlen.

  4. Wird auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsabschluss eine Umbuchung vorgenommen, so können wir ein Umbuchungsentgelt in Höhe von 250 SEK pro Umbuchung erheben. 


V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen


Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, nicht von NORDTREK zu verursachten Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises. NORDTREK bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück.

 


VI. Rücktritt durch den Reiseveranstalter


NORDTREK kann den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrags ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Außerdem behalten wir uns das Recht vor Reisen infolge ungenügender Beteiligung oder höherer Gewalt (Witterung, Katastrophen), die zu einer Gefährdung der Sicherheit der Teilnehmenden führen können, nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Reisenden der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber NORDTREK besteht nicht.

 


VII. Haftung des Reiseveranstalters


NORDTREK vergütet den Ausfall vereinbarter Reservierungen oder Leistungen, soweit es uns nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Reisenden vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtpreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.

 


VIII. Haftungsausschluss


NORDTREK haftet dem Reisenden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist auf:


  • Versäumnisse des Reisenden;
  •  auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse eines Dritten, der an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt ist;
  •  auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches NORDTREK trotz aller gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte.

 


IX. Versicherungen


Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einen entsprechenden Auslandskrankenschutz. NORDTREK übernimmt keine Haftung für körperliche oder sachliche Schäden die auf einer von uns durchgeführten Reise oder bei einem Aufenthalt in unserem Ferienhaus eintreten.

 


X. Obliegenheiten des Reisenden


  1. Der Reisende ist verpflichtet einen aufgetretenen Mangel anzuzeigen. Er hat eventuelle Schäden zu vermeiden und gering zu halten. Vor der Kündigung des Vertrages hat er der Firma NORDTREK eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
     
  2. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen. Vertragliche Ansprüche des Reisenden verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag an dem die Reise nach dem Vertrag nach enden sollte.

 


XI. Haftung des Reisenden


Der Reisende haftet dem Veranstalter gegenüber für den Verlust sowie der Beschädigung von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden vom Veranstalter oder seinem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung des Reisenden umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, andere Teilnehmer).

 


XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Änderungen


Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. Wir behalten uns das Recht vor jederzeit Änderungen an einzelnen Bestimmungen vorzunehmen.

 



Gerichtsstand ist Lycksele/Schweden

Veranstalter:

NORDTREK AB

Bjärdakken 152

92494 Sorsele

Sverige