(für Aufenthalte bei bzw. Reisen mit NORDTREK AB)
I. Abschluss des Vertrages
Mit der Anmeldung (Buchung) bietet der Reisende den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der Annahme (Buchungsbestätigung) durch uns zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Nach Vertragsabschluss wird eine Buchungsbestätigung an den Reisenden verschickt.
II. Bezahlung
Mit Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 20 % zu leisten. Die Restzahlung ist bis 6 Wochen vor Reiseantritt zu leisten. Bei Buchungen, die kürzer als 6 Wochen vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis nach Vertragsabschluss sofort zur Zahlung fällig. Sollte der Reisepreis nicht rechtzeitig gutgeschrieben werden, kann der Veranstalter nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurücktreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer IV. belasten.
III. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der von uns zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Reservierungsvertrag. Änderungen einzelner Reiseleistungen vom Inhalt der Reisebeschreibung, die notwendig werden und nicht von uns wider Treu und Glauben herbeigeführt werden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Inhalt der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen. Die Firma NORDTREK ist verpflichtet, dem Kunden über Leistungsänderungen oder Abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls werden wir Ihnen eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
IV. Rücktritt und Umbuchung durch den Kunden
V. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen, nicht von NORDTREK zu verursachten Gründen, nicht in Anspruch, so besteht kein Erstattungsanspruch des ganzen oder Teilreisepreises. NORDTREK bezahlt an den Reisenden jedoch ersparte Aufwendungen zurück.
VI. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
NORDTREK kann den Reisevertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrags ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Außerdem behalten wir uns das Recht vor Reisen infolge ungenügender Beteiligung oder höherer Gewalt (Witterung, Katastrophen), die zu einer Gefährdung der Sicherheit der Teilnehmenden führen können, nicht durchzuführen. In diesem Falle wird dem Reisenden der einbezahlte Betrag zurückerstattet. Ein weiterer Anspruch gegenüber NORDTREK besteht nicht.
VII. Haftung des Reiseveranstalters
NORDTREK vergütet den Ausfall vereinbarter Reservierungen oder Leistungen, soweit es uns nicht möglich war, vor Ort eine gleichwertige Ersatzleistung anzubieten und auch kein eigenes Verschulden des Reisenden vorliegt. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf den Gesamtpreis beschränkt und erfasst nur den unmittelbaren Schaden.
VIII. Haftungsausschluss
NORDTREK haftet dem Reisenden gegenüber nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist auf:
IX. Versicherungen
Im Reisepreis sind keinerlei Versicherungen eingeschlossen. Wir empfehlen ausdrücklich den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einen entsprechenden Auslandskrankenschutz. NORDTREK übernimmt keine Haftung für körperliche oder sachliche Schäden die auf einer von uns durchgeführten Reise oder bei einem Aufenthalt in unserem Ferienhaus eintreten.
X. Obliegenheiten des Reisenden
XI. Haftung des Reisenden
Der Reisende haftet dem Veranstalter gegenüber für den Verlust sowie der Beschädigung von Einrichtungs- und Ausrüstungsgegenständen, soweit diese nicht ursächlich durch ein Verschulden vom Veranstalter oder seinem Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Haftung des Reisenden umfasst auch die Übernahme der Kosten von Rettungs- und Bergungsmaßnahmen und die Freistellung von Ansprüchen Dritter (Rettungsstellen, Behörden, andere Teilnehmer).
XII. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen und Änderungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrags zur Folge. Wir behalten uns das Recht vor jederzeit Änderungen an einzelnen Bestimmungen vorzunehmen.
Gerichtsstand ist Lycksele/Schweden
Veranstalter:
NORDTREK AB
Bjärdakken 152
92494 Sorsele
Sverige
The 'NordTrek AB' is a company of German emigrants who have sattled in Sweden. We have been offering adventure trips and outdoor activities in Swedish Lapland for 15 years. An experienced guide ensures your safety on tours. We speak English, German and Swedish.
Phone:
+46 76 1355436
Email:
info@nordtrek.com
Address:
Bjärdakken 152, 92494 Sorsele
Sweden
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